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   BGH, 16.02.1995 - 1 StR 578/94   

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https://dejure.org/1995,3151
BGH, 16.02.1995 - 1 StR 578/94 (https://dejure.org/1995,3151)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1995 - 1 StR 578/94 (https://dejure.org/1995,3151)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 1 StR 578/94 (https://dejure.org/1995,3151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedervereinigung - Zeitliche Geltung - Strafandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRGMRG Art. VIII Nr. 53; StGB § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 1995, 192
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94

    Strafbarkeit des ungenehmigten Verbringens von Waren in die frühere DDR; Begriff

    Auszug aus BGH, 16.02.1995 - 1 StR 578/94
    Er sieht sich zwar nicht durch das Urteil des 5. Strafsenatesvom 14. Dezember 1994 - 5 StR 210/94 - daran gehindert; er erwägt jedoch, die Sache dem Großen Senat vorzulegen, weil er der zu entscheidenden Rechtsfrage im Hinblick auf die Ausführungen zur analogen Anwendung des AWG in dem genannten Urteil grundsätzliche Bedeutung beimißt und die Vorlage zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich erscheint (§ 132 Abs. 4 GVG).

    Die Voraussetzungen einer Divergenzvorlage gemäß § 132 Abs. 2 GVG sind nach Auffassung des Senats nicht gegeben, da er nicht beabsichtigt, von tragenden Gründen des Urteils 5 StR 210/94 abzuweichen.

    Er fragt deshalb beim 5. Senat an, ob er an seiner imUrteil vom 14. Dezember 1994 - 5 StR 210/94 geäußerten Rechtsmeinung zur Strafbarkeit von Interzonenhandelsverstößen festhält.

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 16.02.1995 - 1 StR 578/94
    Soweit der 5. Senat darüberhinaus rechtsgrundsätzliche Ausführungen zur Bestrafung von verbotenen Interzonenhandelsgeschäften gemacht hat, waren sie für seine Entscheidung nicht erforderlich, sondern (nur) von allgemeiner Bedeutung und deshalb keine tragenden Gründe, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes binden und ggf. zu einer sog. Divergenzvorlage an den Großen Senat nötigen (BGHSt 11, 159, 162; ebenso Schäfer/Harms in LR, 24. Aufl., GVG § 132 Rdn. 5; Salger in KK, 3. Aufl., GVG § 132 Rdn. 4).
  • KG, 15.11.1993 - 4 Ws 255/93

    Militärregierung; Devisenbewirtschaftung; Kontrolle; Güterverkehr;

    Auszug aus BGH, 16.02.1995 - 1 StR 578/94
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 15. November 1993 (NStZ 1994, 244) macht sie geltend, entgegen der Auffassung des Landgerichts sei die Strafbarkeit von verbotenen Interzonenhandelsgeschäften nicht mit der Herstellung der deutschen Einheit entfallen.
  • BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95

    Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die

    Nachdem auf Anfrage des 1. Strafsenats vom 16. Februar 1995 (wistra 1995, 192) der 5. Strafsenat mit Beschluß vom 4. Mai 1995 (5 ARs 14/95) an seiner Rechtsauffassung festgehalten hatte, hat der 1. Strafsenat die Sache mit Beschluß vom 12. Oktober 1995 (NStZ 1996, 42) dem Großen Senat für Strafsachen gemäß § 132 Abs. 4 GVG mit folgender Frage vorgelegt:.
  • BGH, 12.10.1995 - 1 StR 578/94

    Wiedervereinigung - Strafrechtliche Ahndung - Außenwirtschaftsgesetz

    Diese vom erkennenden Senat bereits im Anfragebeschluß vom 16. Februar 1995 (wistra 1995, 192, 193) vertretene Auffassung hat der 5. Strafsenat mit Beschluß vom 4. Mai 1995 (5 ARs 14/95) bestätigt.
  • BGH, 04.05.1995 - 5 ARs 14/95

    Strafbarkeit von Embargoverstößen - Zurückweichung eines Zeitgesetzes gegenüber

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Antrage des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs - Beschluß vom 16. Februar 1995 (1 StR 578/94) - am 4. Mai 1995 beschlossen :.

    Der 1. Strafsenat hat, wie sich aus seinem Beschluß vom 16. Februar 1995 - 1 StR 578/94 - ergibt, über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch eines Angeklagten zu entscheiden, der, ohne die nach dem Militärregierungs-Gesetz Nr. 53 vorgeschriebene Genehmigung zu besitzen, Computer, Computerteile und Software in die DDR ausgeführt hatte; diese Gegenstände waren überwiegend für die Deutsche Reichsbahn und ein Walzwerk, zum Teil auch für das Kernkraftwerk Greifswald bestimmt.

  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 578/94

    Strafbarkeit der ungenehmigten Ausfuhr von Computern, Computerzubehör und

    Er hat die Sache deshalb - nachdem der 5. Strafsenat auf die Antrage vom 16. Februar 1995 (wistra 1995, 192) an seiner Rechtsauffassung festgehalten hatte (Beschluß vom 4. Mai 1995 - 5 ARs 14/95) - dem Großen Senat für Strafsachen gemäß § 132 Abs. 4 GVG zur Beantwortung der Frage vorgelegt, ob frühere Verstöße gegen die genannten Vorschriften nur dann noch strafrechtlich geahndet werden könnten, wenn vergleichbare Taten auch bei Anwendung des Außenwirtschaftsgesetzes unter Straf- oder Bußgelddrohung verboten gewesen wären (Beschluß vom 12. Oktober 1995 - NStZ 1996, 42).
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